§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO
Angebliche Nichtigkeiten oder Verfahrensmängel des Verfahrens erster Instanz, die das Gericht zweiter Instanz verneinte, können nicht in einem Rechtsmittel an den OGH geltend gemacht werden.
OGH 13.05.1997, 5 Ob 129/97z, 5 Ob 130/97x