Der VwGH vertritt zum Nachholverbot eine strenge Rechtsprechung. Diese strenge Rechtsprechung gleicht der VfGH mit seiner Rechtsprechung zur Wiederaufnahme zumindest teilweise aus, weil er den Gesamtgewinn vor Augen hat.
Der VwGH vertritt zum Nachholverbot eine strenge Rechtsprechung. Diese strenge Rechtsprechung gleicht der VfGH mit seiner Rechtsprechung zur Wiederaufnahme zumindest teilweise aus, weil er den Gesamtgewinn vor Augen hat.