Ist ein Dienstnehmer oder selbständig Erwerbstätiger mehrfach pflichtversichert und beantragt er die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, dann liegen steuerpflichtige Einnahmen vor.
Ist ein Dienstnehmer oder selbständig Erwerbstätiger mehrfach pflichtversichert und beantragt er die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, dann liegen steuerpflichtige Einnahmen vor.