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VwGH: Urlaubsabfindung und -entschädigung kommunalsteuerpflichtig

SteuerrechtRoland RiefRdW 1998, 108 Heft 2 v. 15.2.1998

Urlaubsabfindung und -entschädigung sind keine Gegenleistung für den Nichtverbrauch des Urlaubes, sondern wie das Urlaubsentgelt Entlohnung für einen bestimmten Zeitraum. Sie sind daher nicht unmittelbar durch die Beendigung des Dienstverhältnisses verursacht und fallen nicht unter die Kommunalsteuerbefreiung des § 5 Abs 2 lit b KommStG für die in § 67 Abs 3 und 6 EStG genannten Bezüge.

Wien

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