Mit einem Erlass vom 15. Dezember 1997, veröffentlicht am 23. Dezember 1997, bescherte das BMF ausländischen Dienstnehmern, die für höchstens fünf Jahre konzernintern nach Österreich versetzt werden, ein attraktives Weihnachtsgeschenk. Bis zu 35 % der steuerpflichtigen Bezüge können - vor allem aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung, Familienheimfahrten und auswärtigen Berufsausbildung von Kindern - gleich vom Dienstgeber lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. Die Rechtsfigur der doppelten Haushaltsführung erscheint dabei im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis sehr großzügig interpretiert. Im Folgenden wird der Erlass zunächst im Wortlaut abgedruckt: