Der VwGH hat die Getränkesteuer dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die Bedenken des VwGH richten sich gegen die Vereinbarkeit mit der Verbrauchsteuerrichtlinie und gegen den „Ab-Hof-Verkauf“. Mit Beschlüssen vom 18. Dezember 1997 hat der VwGH die Getränkesteuer und Gebührenpflicht vor dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (zur Gebühr von Auslandsdarlehen siehe den Beitrag von Kirchmayr/Schragl in diesem Heft).