Der Verwaltungsgerichtshof hegt Zweifel, ob der Ersatzbeurkundungstatbestand der Aufnahme in die im Inland zu führenden Bücher für Darlehen ausländischer Darlehensgeber nach § 33 TP 8 Abs 4 Satz 1 GebG mit Art 73b EGV iVm Art 1 Abs 1 der RL 88/361/EWG vereinbar ist und legt diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vor. Darüber hinausgehend stellt der VwGH die Darlehensgebühr als solche - bei Zahlungsflüssen innerhalb der Mitgliedstaaten - in Frage.
Wien