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Beschränkte Steuerpflicht bei Rechtsanwaltskammerpensionen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1998, 48 Heft 1 v. 15.1.1998

§ 98 Z 4 EStG 1988
Art 18 DBA-Kanada
Art 10 Abs 1 DBA-Deutschland

1. Die beschränkte Steuerpflicht im Sinne der ersten Zuteilungsregel des § 98 Z 4 (= Einkünfte nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25) umfasst auch Pensionsbezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, wenn die seinerzeitige selbständige Berufsausübung im Inland erfolgte oder verwertet wurde.

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