§ 36 EStG 1988
§ 11 Abs 3 GewStG
1. Tritt trotz Erzielung von Gewinnen eine Sanierungsbedürftigkeit infolge Verschuldung durch hohe Entnahmen ein, so zeigt der bloße Hinweis auf künftige positive Ertragsaussichten eine Sanierungseignung nicht auf.