§ 23 Z 2 EStG 1988
Übernimmt eine Personengesellschaft Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung eines Gesellschafters, so erhält der betreffende Gesellschafter einerseits eine Vergütung im Sinne des § 23 Z 2, es liegen aber andererseits Sonderbetriebsausgaben des betreffenden Gesellschafters vor.