Die Weiterentwicklung der UVS zu Landesverwaltungsgerichten scheint in ein entscheidendes Stadium getreten zu sein. Entgegen der in der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung wird dabei die Einbeziehung der Bundesabgaben nicht zu vermeiden sein.
Die Weiterentwicklung der UVS zu Landesverwaltungsgerichten scheint in ein entscheidendes Stadium getreten zu sein. Entgegen der in der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung wird dabei die Einbeziehung der Bundesabgaben nicht zu vermeiden sein.