Gewinnbesteuerung trotz wirtschaftlicher Verluste hat der BFH Kapitalanlegern beschert, die Opfer betrügerischer Kapitalanlagegesellschaften wurden.
Die Kapitalanleger überließen einer Vermögensverwaltungsgesellschaft panamaischen Rechts mit Verwaltungsrat in Liechtenstein hohe Kapitalbeträge zur Vermögensverwaltung; der BFH beurteilte diese Rechtsverhältnisse als typische stille Gesellschaften.