Nicht nur ideelle Anteile am Sonderbetriebsvermögen, sondern auch konkret bezeichnete einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können ohne Gewinnrealisierung übertragen werden.
Nicht nur ideelle Anteile am Sonderbetriebsvermögen, sondern auch konkret bezeichnete einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können ohne Gewinnrealisierung übertragen werden.