§ 82 lit f Fall 2 GewO
§ 27 Z 4 Fall 2 AngG
Aussprachen des AG mit dem AN anlässlich mehrmaliger Verstöße gegen die Anordnungen des AG sind einer wiederholten Aufforderung zur Einhaltung der Pflichten gleichzuhalten, so dass ein neuerlicher, nicht geringfügiger Verstoß gegen eine gerechtfertigte Anordnung des AG eine Entlassung ohne neuerliche Verwarnung rechtfertigt.