In Sozialpartnerverhandlungen wurde Ende November eine Einigung über die Lockerung des Frauen-Nachtarbeitsverbotes erzielt. Damit wurde eine Beschlussfassung noch im Jahr 1997 möglich. Die neue gesetzliche Regelung trat bereits mit 1. 1. 1998 in Kraft. Zentraler Punkt ist, dass der Kollektivvertrag Ausnahmen vom Frauen-Nachtarbeitsverbot definieren und auch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für die Belastung durch Nachtarbeit sicherstellen kann.