§ 1 UrhG, § 3 UrhG
Art XIII EGUStG
§ 1295 ABGB, § 1431 ABGB
Art XIII EGUStG, der die Gerichte von der abgabenrechtlichen Vorfrage entlastet, ob der Ersatzberechtigte die Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs vergütet erhalten könnte, ist nicht nur auf Schadenersatzansprüche, sondern auch auf alle übrigen Ersatzansprüche, somit auch auf Kondiktionsansprüche, anzuwenden.