§ 92 Abs 1 lit b BAO
§ 18 Abs 6 EStG
Feststellungsbescheide nach § 92 Abs 1 lit b oder c BAO können nicht nur dann erlassen werden, wenn dies - wie in den Fällen der §§ 186 BAO - gesetzlich ausdrücklich geboten ist.
§ 92 Abs 1 lit b BAO
§ 18 Abs 6 EStG
Feststellungsbescheide nach § 92 Abs 1 lit b oder c BAO können nicht nur dann erlassen werden, wenn dies - wie in den Fällen der §§ 186 BAO - gesetzlich ausdrücklich geboten ist.