§ 17 Abs 2 UStG
Durch das Bundesgesetz BGBl 1996/756 wurde § 17 Abs 2 UStG 1994 dahingehend geändert, dass für Umsätze, die nach dem 31. 12. 1996 ausgeführt werden, Unternehmer,
die hinsichtlich ihrer Umsätze aus Tätigkeiten im Sinne der § 21 und § 23 des Einkommensteuergesetzes 1988 nicht buchführungspflichtig sind,