§ 24 KHVG 1987
§ 28 KHVG 1994
§ 7 ABGB
Art 6 MRK
Das Erfordernis der Wahrung des rechtlichen Gehörs verbietet es nicht nur, eine Bindungswirkung des den Lenker eines Kfz verurteilenden Erkenntnisses gegenüber dem Versicherer, sondern auch gegenüber dem Halter des Kfz anzunehmen.