Im Erkenntnis vom 27. 8. 1998, 93/13/0023, werden die Ermessenskriterien besprochen, die die Abgabenbehörde bei einer (allfälligen) Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen hat, wenn zwischen den steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe und den steuerlichen Auswirkungen insgesamt ein Missverhältnis besteht. Je größer dieses steuerliche Missverhältnis ist, desto mehr Gewicht ist den rechtlichen Interessen des Abgabepflichtigen am Weiterbestand des bisher erlassenen rechtskräftigen Bescheides zuzumessen.