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Schadenersatz anlässlich einer verschuldeten Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 699 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 1162a ABGB
§ 28 AngG

Ein aus seinem Verschulden entlassener AN muss dem AG nur jenen Schaden ersetzen, der durch das entlassungsbedingte Nichteinhalten der Kündigungsfristen entstanden ist, nicht jedoch die Kosten des für die Suche eines Nachfolgers beigezogenen Beraters.

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