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Bewerfen eines Arbeitskollegen mit infektiöser Wäsche

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 695 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 2 Abs 1 BEinStG
§ 34 Abs 2 lit b VBG

Ein AN, der mit dem Sortieren verschmutzter Spitalswäsche ständig betraut ist und dabei Arbeitshandschuhe trägt, um Hautkontakt zu vermeiden, setzt einen Entlassungsgrund, wenn er ein wahllos herausgegriffenes Bündel verschmutzter Spitalswäsche gegen einen anderen AN wirft.

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