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Fehlleistungen eines angestellten Apothekers als Kündigungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 693 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 105 Abs 3 ArbVG
§ 27 Z 4 AngG
§ 3 AVRAG
§ 7 GKG, § 11 GKG, § 12 Abs 6 GKG

1. Fehlleistungen eines angestellten Apothekers (zB Abgabe unrichtiger Medikamente), das Verhalten gegenüber Kunden sowie fehlende Verträglichkeit mit dem im Betrieb beschäftigten Personal (zB heftiger Streit mit dem AG) können als Kündigungsrechtfertigungsgrund herangezogen werden.

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