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Erfinder - Hälftesteuersatz auch für „durchgeschleuste“ Lizenzgebühren

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 648 Heft 10 v. 15.10.1998

§ 38 EStG

Die Begünstigungsvorschrift des § 38 EStG ist ihrer sachlichen Reichweite nach - wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt - auf Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen bezogen. Darüber hinaus sieht § 38 weitere Anwendungsvoraussetzungen vor, die sich zum Teil auf die Person des Empfängers der betreffenden Einkünfte (dieser muss der Erfinder sein, § 38 Abs 1), zum Teil auf die Erfindung selbst beziehen (nachgewiesener Patentschutz in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, § 38 Abs 2 und 3).

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