§ 4 ASGG, § 38 ASGG, § 50 f ASGG
§ 41 JN
1. Ist die Stellung des „Tankstellenverwalters“ oder „Tankstellenpächters“ insgesamt arbeitnehmerähnlich, sind Streitigkeiten zw den Vertragsparteien Arbeitsrechtssachen, ohne dass es darauf ankommen kann, welche verschiedenen Vertragstypen im in seiner Gesamtheit zu beurteilenden Tankstellenvertrag ihren Niederschlag gefunden haben.