Art 6 Z 3 LGVÜ
Die Voraussetzungen des Art 6 Z 3 LGVÜ sind schon nach dem Wortlaut nicht erfüllt, wenn sich die Widerklage auf einen anderen Vertrag stützt als die Klage, es sei denn, es läge ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde; dass beide Verträge in einem Zusammenhang stehen, genügt nicht.