§ 18 GmbHG
§ 863 ABGB, § 1016 ABGB
Mangels Vertragsbestimmung ist eine Ausdehnung der Vertretungsmacht nach Wegfall eines zur Kollektivvertretung berufenen Geschäftsführers auf den verbleibenden Geschäftsführer ohne Satzungsänderung unzulässig.
§ 18 GmbHG
§ 863 ABGB, § 1016 ABGB
Mangels Vertragsbestimmung ist eine Ausdehnung der Vertretungsmacht nach Wegfall eines zur Kollektivvertretung berufenen Geschäftsführers auf den verbleibenden Geschäftsführer ohne Satzungsänderung unzulässig.