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UStG: Abfuhr von Spülwasser erfasst auch NiederschlagwasserAnmerkungen zu VwGH vom 21. 5. 1997, 93/14/0033

SteuerrechtHelmut SchuchterRdW 1997, 568 Heft 9 v. 15.9.1997

Gegen die Finanzverwaltung hat der VwGH entschieden, dass auch die Abfuhr von Niederschlagsmasse zu „Abfuhr von Spülmasse“ gemäß § 2 Abs 3 UStG gehört; daher steht der Gemeinde auch die Vorsteuer aus den Errichtungskosten des Kanals zu. Darüber hinaus beschäftigt sich der Beitrag mit Eigenverbrauchfragen durch die Nutzung des Kanalsystems für hoheitliche Einrichtungen.

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