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Nachträgliche Betriebsausgaben nach Wechsel zur Liebhaberei?

SteuerrechtWolfgang NemecRdW 1997, 565 Heft 9 v. 15.9.1997

Im Erkenntnis vom 25.02.1997, 92/14/0167, sprach der VwGH aus, dass ein Gewerbebetrieb ab einem bestimmten Jahr erstmals als Liebhaberei anzusehen ist, erkannte jedoch für dieses (erste) Jahr der Liebhabereibetätigung jene Verluste an, die aus der in diesem Jahr stattgefundenen Abschreibung von Auslandsforderungen der Vorjahre entstanden sind1)1)Im vorliegenden Fall wurde mit dem Betrieb 1984 begonnen. DasVorliegen einer Liebhabereibetätigung wurde erstmals für 1987, somit nach einem Anlaufzeitraum von drei Jahren festgestellt..

FLD für Wien, NÖ und Bgld

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