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Beteiligung an Verlustmodellen als Finanzstrafdelikt

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 1997, 558 Heft 9 v. 15.9.1997

Die Beteiligung zu Verlustmodellen kann eine Finanzstrafe auslösen, wenn die Einkommensteuererklärung Verlustanteile ausweist, bevor der Verlust bei der Verlustbeteiligungsgesellschaft in einem Feststellungsbescheid bestätigt worden ist.

Hofrat des VwGH

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