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§ 25 Abs 2 KO

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 556 Heft 9 v. 15.9.1997

§ 25 KO
§ 1162b ABGB
§ 29 AngG

Auf den Schadenersatzanspruch des § 25 Abs 2 KO ist im Unterschied zur Kündigungsentschädigung iSd §§ 1162b ABGB bzw 29 AngG das Verdiente oder Ersparte von Anfang an voll anzurechnen.

OGH 29.08.1996, 8 Ob S 2080/96g

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