§ 1175 ABGB, § 1193 ABGB, § 1293 ff ABGB, § 1325 ABGB
Wird aufgrund konkreter Berechnung ein Verdienstentgang ermittelt, dann kann daneben nicht auch noch aufgrund einer abstrakten Berechnung ein abstrakter Schaden begehrt werden, dessen Berechnung nur auf die objektiv zu bemessende Verringerung der Erwerbsfähigkeit abstellt.