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Fingierter Zugang einer Willenserklärung - Vertretung einer GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 525 Heft 9 v. 15.9.1997

§ 862a ABGB
§ 15 GmbHG, § 15a GmbHG

Zur Vertretung der GmbH durch Entgegennahme von an sie gerichteten Erklärungen Dritter ist der Geschäftsführer berufen, dessen Vertretungsmacht eine ausschließliche in dem Sinne ist, dass die GmbH durch kein anderes Organ, insbesondere nicht durch die (den einzigen) Gesellschafter vertreten werden kann.

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