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KESt-mäßige Behandlung von obligationenähnlichen Genussrechten als Forderungswertpapiere

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 495 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 93 EStG

Obligationenähnliche Genussrechte (Genussrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös, Nominalgenussrechte) für Zwecke der Kapitalertragsteuer sind als Forderungswertpapiere iSd § 93 Abs 3 EStG 1988 zu qualifizieren. Abzugsverpflichtet ist demnach die (inländische) kuponauszahlende Stelle.

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