Flugpassagiere, die von einem österreichischen Flughafen einen Flug antreten, zahlen (im Rahmen des Flugpreises) derzeit (netto) 60 S als Beitrag zur Gewährleistung der Flughafensicherheit. Der VfGH hält diesen Beitrag für der Höhe nach angemessen und hat ihn mit Erk v 19. Juni 1997, B 226/97, für verfassungskonform erachtet.