Für Unternehmer im Kfz-Gewerbe iwS stellt die korrekte Erfüllung verschiedener Regelungen des UStG 1994 in der praktischen Durchführung nicht nur eine administrative Belastung dar, sondern lässt diese Unternehmer bei manchen - an sich einfachen und im Arbeitsalltag laufend vorkommenden - Sachverhalten ohne fundierte Kenntnis des Umsatzsteuerrechtes an der Zuordnung zu der richtigen gesetzlichen Bestimmung scheitern1). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde des Betriebes ein ausländischer Unternehmer oder ein ausländischer Urlauber ist. Der nachstehende Beitrag bietet einen Wegweiser für die praktische Umsetzung der grenzüberschreitenden Bestimmungen des UStG 1994.