vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gebäudeübergreifende Verrechnung von Mietzinsrücklagen auch gegen Instandsetzungskosten(gilt rückwirkend ab 1996)

SteuerrechtRdW 1997, 473 Heft 8a v. 15.8.1997

Die Verwendungsmöglichkeit von offenen Mietzinsrücklagen, die bis 1995 steuerfrei gebildet werden konnten, läuft Ende 1998 aus. Im Interesse eines leichteren Rücklagenabbaus ist (rückwirkend ab 1996) eine gebäudeübergreifende Verrechnung auch gegen Instandsetzungskosten vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!