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IESG: Grenzbetrag für gesicherte Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 469 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 1 Abs 4a IESG
§ 23 Abs 4 AngG

Ist die Abfertigung nicht auf einmal, sondern in Teilbeträgen zu bezahlen, so richtet sich der Grenzbetrag gem § 1 Abs 4a IESG trotzdem nach dem Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

OGH 23.05.1996, 8 Ob S 2104/96m

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