§ 1 Abs 4a IESG
§ 23 Abs 4 AngG
Ist die Abfertigung nicht auf einmal, sondern in Teilbeträgen zu bezahlen, so richtet sich der Grenzbetrag gem § 1 Abs 4a IESG trotzdem nach dem Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
OGH 23.05.1996, 8 Ob S 2104/96m