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Neues zur Beweislast bei Geschlechterdiskriminierung

ArbeitsrechtAndreas TinhoferRdW 1997, 459 Heft 8a v. 15.8.1997

Beweiserleichterungen für AN, die eine geschlechtsbezogene Diskriminierung durch den AG behaupten, werden auf europäischer Ebene seit geraumer Zeit diskutiert. In Österreich sieht § 2a Abs 9 Gleichbehandlungsgesetz (GBG)1)1) Wurde als § 2a Abs 8 durch die zweite Nov in das GBG eingefügt, BGBl 1990/410. eine derartige Regelung vor, die allerdings der geplanten Beweislast-RL in einem wichtigen Punkt nicht entspricht.

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