§ 8 MRG, § 18c MRG, § 31 MRG
§ 18c MRG normiert keinen eigenen Kündigungsgrund. Die Aufhebung des Benutzungsrechts eines Mieters an einem abgegrenzten Dachbodenabteil zum Zwecke des Dachbodenausbaus kann im streitigen Rechtsweg nur in Form einer Teilkündigung, die einen dringenden Eigenbedarf des Kündigenden voraussetzt, erfolgen.