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Sorgfaltspflichten bei mehrseitiger Treuhand

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 446 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 358 ABGB, § 1002 ABGB, § 1009 ABGB

Ein mehrseitiger Treuhänder hat die gegensätzlichen Interessen aller Treugeber bestmöglich zu wahren.

OGH 18.03.1997, 1 Ob 43/97y

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