§ 4 Abs 5 UStG 1972
Das Urteil des EuGH 5. 4. 1994, Rs C 38/93 (Annahme der Spielumsätze bei Geldspielautomaten in Höhe des Kasseninhalts) kann für Zeiträume vor dem 1. 1. 1995 keine Bedeutung haben, weil die Richtlinie 77/388/EWG (sechste Mehrwertsteuerrichtlinie), zu der das Urteil ergangen ist, für diese Zeiträume keine normative Wirkung hat.