Im Rahmen einer mit 22. 4. 1997 datierten grundsätzlichen Einzelerledigung hat das BMF festgestellt, dass zu nicht verwirklichten Sachverhalten an sich keine Auskunftspflicht besteht.
Im Rahmen einer mit 22. 4. 1997 datierten grundsätzlichen Einzelerledigung hat das BMF festgestellt, dass zu nicht verwirklichten Sachverhalten an sich keine Auskunftspflicht besteht.