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Fusion - gespaltenes Mietverhältnis

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 399 Heft 7 v. 15.7.1997

§ 12 Abs 3 aF MRG , § 46a Abs 5 MRG
§ 1098 ABGB , § 1393 ABGB

Eine schrittweise Mietzinsanhebung setzt voraus, dass es weder bei der Unternehmensveräußerung noch später (losgelöst von einer Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 5 MRG) zu einem Eintritt des Unternehmenserwerbes in den Hauptmietvertrag gekommen ist (gespaltenes Mietverhältnis).

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