Gerade bei Unternehmen kommt es häufig bei gerichtlichen Zustellungen zu Problemen; der vorliegende Beitrag zeigt, dass sich Unternehmer im unternehmensbezogenen zivilgerichtlichen Zustellverkehr nicht auf eine Ortsabwesenheit oder auf die Unrichtigkeit ihrer im Firmenbuch angegebenen Geschäftsanschrift berufen können.
Wien