§ 12 Abs 2 KStG 1988
1. Der Gerichtshof hält an der zum KStG 1966 entwickelten Judikatur fest, wonach Zinsen für Fremdmittel, mit denen der Erwerb einer nach § 10 KStG 1988 steuerfreien Schachtelbeteiligung finanziert worden ist, gemäß § 12 Abs 2 KStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.