§ 863 ABGB
§ 18 Abs 5 GmbHG, § 74 Abs 1 GmbHG
§ 30 Abs 2 Z 7 MRG
Nehmen die eingetretenen Gesellschafter einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer bereits früher mit der Gesellschaft geschlossen hat, „in Kauf“, so liegt darin eine Genehmigung des Insichgeschäftes.