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Firma der GmbH & Co KG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 335 Heft 6 v. 15.6.1997

§ 3 Z 15 FBG
§ 19 Abs 2 HGB, § 22 HGB

Wird im Zuge des Erwerbes und der Fortführung eines Handelsgewerbes eine GmbH & Co KG errichtet, so kann diese entsprechend dem Grundsatz der Firmenkontinuität die vom Veräußerer des Unternehmens abgeleitete Firma fortführen. Entsprechend der Rechtsprechung muss die Kommanditgesellschaft in analoger Anwendung des § 5 Abs 2 GmbHG der übernommenen Firma den Zusatz „GmbH & Co KG“ beifügen.

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