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Umgründungsbedingte Überrechnung von Abfertigungslasten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 320 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 13 Abs 1 StruktVG

Verrechnet eine betriebsaufnehmende GmbH der betriebsübertragenden Gesellschaft Vergütungen für übernommene Abfertigungslasten, so ist diese Übernahme in den - hier anzuwendenden - Art III StruktVG eingebettet und daher gemäß § 13 Abs 1 StruktVG nicht steuerbar.

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