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Ausschüttungssperre für Aufwertungen aus Umgründungen: ein Redaktionsversehen

SteuerrechtChristoph Drabek, Herbert ReiterRdW 1997, 317 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 235 Z 3 HGB idF EU-GesRÄG verwendet den Terminus „Umgründungen“ iSd § 202 (2) leg cit; allerdings sollte die Bewertung mit dem beizulegenden Wert gemäß § 202 (1) eingefangen werden. Der durch den misslungenen Gesetzesverweis auf § 202 (2) Z 1 ausgelöste Wertungswiderspruch kann - vorbehaltlich einer Richtigstellung - nur auf interpretativem Weg aufgelöst werden.

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